Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Definition

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe werden wie folgt definiert:

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese von der Gladwell Academy BV verwendeten Geschäftsbedingungen;

Auftragsbestätigung: die Bestätigung des Kaufs der Schulungsdienstleistungen, in der u.a. die Kosten, Termine, der Umfang und die Art der Schulungsdienstleistungen angegeben sind;

Datenschutzrichtlinie: die Datenschutzrichtlinie der Gladwell Academy BV;

Geistiges Eigentum/ Geistige Eigentumsrechte: Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte und Know-how;

Kunde: Unternehmen und Kaufleute.

Parteien/ Vertragsparteien: Die Parteien des Vertrags, der gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung zustande kommt.

Schulungsmaterial: das Material, die Dokumentation und die Informationen, die von der Gladwell Academy BV über die Schulungsplattform oder anderweitig im Zusammenhang mit den Schulungsdienstleistungen bereitgestellt werden;

Schulungsplattform: die Plattform, die dem Kunden von der Gladwell Academy BV im Rahmen der Schulungsdienstleistungen zugänglich gemacht wird und die u.a. Schulungsmaterialien und andere relevante Informationen enthält

Schulung/Schulungsleistungen: die Schulungs-, Studien- und damit verbundenen Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich Zugang zur und die Nutzung der Schulungsplattform und der Schulungsmaterialien, die dem Kunden von der Gladwell Academy BV auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden;

Teilnehmer: Kunde oder Arbeitnehmer des Kunden die an den Schulungen der Gladwell Academy BV teilnehmen;

Vertrag: der zwischen der Gladwell Academy BV und dem Kunden abgeschlossene Vertrag über die Erbringung von Schulungsdienstleistungen, der aus der Bestellung des Kunden, der Auftragsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht;

Website: Die Website von der Gladwell Academy BV https://www.gladwellacademy.com und alle darunter liegenden Webseiten.

AGB's

Artikel 2 Vertragsteile, Anwendbarkeit dieser Bedingungen

2.1

Das Angebot der Gladwell Academy B.V. richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Kaufleute. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können nicht Vertragspartner werden. Verbraucher im Gesetzessinn sind verpflichtet, bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist somit für Gladwell Academy B.V. die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Kaufmann behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Gladwell Academy B.V., dass ein Vertragsschluss/Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen kann.

2.2

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die von der Gladwell Academy BV für den Kunden zu erbringenden Schulungsdienstleistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung näher beschrieben sind.

2.3

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Auftragsbestätigung im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, haben die Bestimmungen der Auftragsbestätigung im Zweifel Vorrang.

2.4

Das Verhältnis der Vertragsparteien ist das von unabhängigen Unternehmern, und nichts in der Vereinbarung ist so auszulegen, dass die Vertragsparteien als Partner, Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) oder Miteigentümer auftreten oder eine der Vertragsparteien ermächtigt wird, für die andere Partei zu handeln, sie zu binden oder anderweitig Verpflichtungen im Namen der anderen Partei zu begründen oder zu übernehmen, und keine der Vertragsparteien wird sich als dazu berechtigt darstellen, es sei denn, in der Vereinbarung ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.

2.5

Einkaufsbedingungen des Kunden, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, finden keine Anwendung und werden ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 3 Schulungsleistungen

3.1

Die Schulungsleistungen können über die Website der Gladwell Academy BV, per E-Mail oder per Post gebucht werden. Bis spätestens vierzehn Tage vor dem Beginn der Schulungsleistungen erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung.

3.2

Die Spezifikationen der vom Kunden erworbenen Schulungsdienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung beschrieben.

3.3

Die Gladwell Academy BV wird die Schulungsdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Alle Schulungsdienstleistungen werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zum besten Bemühen erbracht, es sei denn, die Gladwell Academy BV hat ausdrücklich und schriftlich einen Erfolg zugesagt.

3.4

Der Kunde erkennt an, dass Inhalt und Tiefe der von der Gladwell Academy BV zu erbringenden Schulungsleistungen von der Gladwell Academy BV nach eigenem Ermessen festgelegt werden, soweit das Ziel der Schulung nicht grundlegend verändert wird.

3.5

Die Gladwell Academy BV bestimmt nach eigenem Ermessen, welche Personen/Trainer die Schulungsleistungen erbringen.

3.6

Die Gladwell Academy BV ist berechtigt, die Personen/Trainer durch andere Personen/Trainer mit ähnlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zu ersetzen.

3.7

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für seine Teilnehmer geeignete Schulung auszuwählen. Mangelnde Vorkenntnisse der Teilnehmer haben keinen Einfluss auf die Pflichten des Kunden unter dem Vertrag.

3.8

Gladwell Academy BV behält sich vor, Kurse bei ungenügender Anzahl bestätigter Anmeldungen bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Schulungsbeginn die Schulung abzusagen.

3.10

Bei einer Stornierung der Schulungsleistung durch den Kunden werden folgende Kosten berechnet:

  • Erfolgt die Stornierung bis zu zwei (2) Wochen vor Beginn der Schulung, fallen keine Stornierungsgebühren an;
  • Erfolgt die Stornierung weniger als zwei (2) Wochen vor Beginn der Schulung, werden dem Kunden 100% des Buchungspreises in Rechnung gestellt;

3.11

Anstatt die Teilnahme am Schulungskurs abzusagen, kann der Teilnehmer, der nicht teilnehmen kann, durch einen Kollegen ersetzt werden. Ein Teilnehmerwechsel ist bis zum (ersten) Tag der Schulung möglich. In allen anderen (Ausnahme-)Fällen wird das Vorgehen von Gladwell Academy BV bestimmt.

3.12

Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnehmer von den Verpflichtungen unter dem Vertrag und den von Gladwell Academy BV vorgegebenen Verhaltensregeln und sonstigen Regeln in Bezug auf die Schulungen zu unterrichten und wird sicherstellen, dass diese die Bestimmungen einhalten.

3.13

Für den Fall, dass für die Erbringung der Schulungsleistungen Ausstattung, Software oder Materialien des Kunden gebraucht werden, wird der Kunde sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß funktionieren und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Artikel 4 Nutzung Schulungsplattform

4.1

Im Zusammenhang mit der Erbringung der Schulungsdienstleistungen und für die Dauer dieses Vertrags gewährt die Gladwell Academy BV den Teilnehmern Zugang zur Schulungsplattform. Die Teilnehmer erhalten ein Passwort und ein Log-in, um auf die Schulungsplattform zuzugreifen.

4.2

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein beschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, den Teilnehmern den Zugang und die Nutzung der Schulungsplattform zu ermöglichen, um an den Schulungen teilzunehmen. Dieses Recht auf Zugang und Nutzung der Schulungsplattform ist an die jeweiligen Teilnehmer gebunden.

4.3

Der Kunde und/oder die Teilnehmer sind nicht berechtigt, die Schulungsplattform respektive den Zugang zur Schulungsplattform zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern oder eingeschränkte Rechte an (dem Zugang zu) der Schulungsplattform einzuräumen oder die hierfür erforderlichen Daten Dritten in sonstiger Weise oder zu irgendeinem Zweck zugänglich zu machen.

4.4

Der Kunde ist in Gänze, unabhängig und allein verantwortlich für jede Nutzung der Schulungsplattform durch die Teilnehmer.

4.5

Die Gladwell Academy BV gibt keine Garantie dafür, dass die Schulungsplattform fehlerfrei ist und ohne Unterbrechung funktioniert. Die Gladwell Academy BV wird sich bemühen, Fehler in der Schulungsplattform zu beheben, die die ordnungsgemäße Erbringung der Schulungen beeinträchtigen.

Artikel 5 Zahlungsbedingungen

5.1

Die Preise und Gebühren für die Schulungsleistungen sind in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ändern sich Umfang und/oder die Art der Schulungsleistungen während der Dauer des Vertrags, werden die Preise und Gebühren entsprechend angepasst.

5.2

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben und anderer staatlicher Abgaben, die bereits erhoben wurden oder später erhoben werden, sofern nicht anders vereinbart. Alle Steuern im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrags erbrachten Schulungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Einkommenssteuer von Gladwell Academy BV, trägt der Kunde.

5.3

Die Zahlungen an die Gladwell Academy BV sind so zu leisten wie sie in Rechnung gestellt werden. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Zahlung mindestens vierzehn (14) Tage vor Beginn der Schulungsdienstleistungen zu erfolgen, bei Buchungen innerhalb dieses Zeitraums spätestens am letzten Tag vor Beginn der Schulungsdienstleistungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlung fälliger Beträge einzustellen oder gegen fällige Ansprüche der Gladwell Academy B.V. aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung gegen die Gladwell Academy BV ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.4

Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Kunde auf den ausstehenden Betrag die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.5

Wenn der Kunde den geschuldeten Betrag nach Erhalt einer Mahnung immer noch nicht bezahlt hat, kann die Gladwell Academy BV die Forderung zum Inkasso geben, wobei der Kunde neben dem geschuldeten fälligen Gesamtbetrag auch zur Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten verpflichtet ist, die zulässigerweise angefallen und nach den einschlägigen Vergütungsgesetzen erstattungsfähig sind, einschließlich aller Kosten, die von externen Sachverständigen berechnet werden.

5.6

Ungeachtet des Vorstehenden kann die Gladwell Academy BV, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz zwei Mahnungen nicht nachkommt, den Vertrag kündigen und/oder die Erbringung von Schulungsdienstleistungen für den Kunden einstellen.

Artikel 6 Laufzeit und Kündigung

6.1

Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung an den Kunden über die entsprechende Bestellung zustande. Der Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, es ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vorgesehen.

6.2

Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen ("ontbinden"), wenn die andere Partei wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht erfüllt, und zwar in allen Fällen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen schriftlichen Mahnung, die so detailliert wie möglich ist und in der der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung der Vertragsverletzung gesetzt wurde.

6.3

Jede der Parteien kann den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzen ganz oder teilweise kündigen, wenn der anderen Partei ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird, wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, wenn die Auflösung des Unternehmens der anderen Partei beschlossen oder wenn das Unternehmen der anderen Partei aus anderen Gründen als einer Unternehmensumstrukturierung oder -fusion aufgelöst oder liquidiert wird. Gladwell Academy BV ist infolge dieser Vertragsbeendigung in keinem Fall verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuzahlen oder Schadenersatz zu leisten.

6.4

Die Gladwell Academy BV ist darüber hinaus berechtigt, in folgenden Fällen den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich (teilweise) zu kündigen und zwar ohne Ausspruch einer Mahnung und ohne sich gegenüber dem Kunden und/oder Teilnehmern haftbar zu machen:

(i) Eigentümer- bzw. Kontrollwechsel (change of control) beim Kunden, den mit ihm verbundenen Unternehmen und/oder Gesellschaftern;

(ii) Verstoß des Kunden gegen die Artikel 4 (Nutzung Schulungsplattform), 5 (Zahlungsbedingungen), 9 (Geistiges Eigentum) und 10 (Vertraulichkeit);

(iii) Änderungen von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, die die Gladwell Academy BV daran hindern, die Schulungsdienstleistungen zu erbringen, oder die die rechtlichen Bedingungen, unter denen die Schulungsdienstleistungen erbracht werden dürfen, wesentlich verändern.

6.5

Im Falle der Kündigung des Vertrags findet keine Rückabwicklung dessen statt, was die Gladwell Academy BV im Zusammenhang mit den Schulungsleistungen bereits geliefert und/oder geleistet und der Kunde bezahlt hat. Von der Gladwell Academy BV vor dem Ausspruch der Kündigung in Rechnung gestellte Beträge im Zusammenhang mit dem, was die Gladwell Academy BV bei der Durchführung des Vertrages bereits ordnungsgemäß geleistet oder geliefert hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmung im vorigen Satz weiterhin geschuldet und werden zum Zeitpunkt der Kündigung sofort und vollständig fällig. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch die Gladwell Academy BV kann die Gladwell Academy BV Zahlung auch für noch nicht erbrachte Schulungsleistungen verlangen.

6.6

Für den Fall, dass dieser Vertrag, ungeachtet des Rechtsgrundes, beendet wird:

i) behält sich Gladwell Academy BV das Recht vor, die Erbringung sämtlicher Schulungsleistungen auszusetzen;

ii) erlöschen alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen automatisch;

iii) werden alle ausstehenden, in Bezug auf die Schulungsleistungen gestellten Rechnungen, deren Bezahlung Gladwell Academy B.V. nach Artikel 5.5 verlangen darf, sofort fällig. Im Fall der Beendigung ist der Kunde ferner verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen gemäß Artikel 10 an Gladwell Academy B.V. herauszugeben.

6.7

Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach den Vertrag überdauern sollen, bleiben auch nach dessen Beendigung, ungeachtet des Rechtsgrundes für die Beendigung, in Kraft.

Artikel 7 Online-Schulungen

7.1

Schulungsleistungen können auch virtuell erbracht werden. In diesem Fall gelten die obigen Regelungen hinsichtlich der Schulungsleistungen entsprechend.

7.2

Für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen ist der Kunde verantwortlich. Für die Internetverbindung können zusätzliche Kosten anfallen. Gladwell Academy B.V. übernimmt hierfür keine Haftung. Ansprüche, insbesondere auf Rückerstattung, wegen nicht funktionierender Technik sind ausgeschlossen.

7.3

Der Kunde verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten der anderen Teilnehmer, von denen er im Zusammenhang mit der Online-Schulung Kenntnis erlangt, kommerziell zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich Gladwell Academy B.V. das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

7.4

Die Schulungsinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist verboten, screenshots oder Video-Mitschnitte von der Schulung während des Online-Seminars zu machen. Im Übrigen gelten die Artikel 9, 10 und 13.

Artikel 8 Datenschutz

Bei der Erbringung der Schulungsdienstleistungen verarbeitet die Gladwell Academy BV personenbezogene Daten des Kunden im Sinne der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 ("GDPR"). Die Gladwell Academy BV verarbeitet diese personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit ihrer Datenschutzrichtlinie, die unter www.gladwellacademy.com zu finden ist. Der Kunde gewährleistet, dass er den Teilnehmern die Datenschutzbestimmungen der Gladwell Academy BV vor dem Beginn der Schulungsleistungen zur Verfügung stellt.

Artikel 9 Geistiges Eigentum

9.1

Das Schulungsmaterial ist und bleibt das alleinige und exklusive Eigentum der Gladwell Academy BV und/oder ihrer Lizenzgeber. Alle geistigen Eigentumsrechte am Schulungsmaterial liegen bei der Gladwell Academy BV und/oder ihren Lizenzgebern. Nichts in dieser Vereinbarung zielt darauf ab, irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum auf den Kunden und/oder die Teilnehmer zu übertragen.

9.2

Für die Dauer der Vereinbarung erhält der Kunde eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Gestattung der Nutzung und des Zugangs der Teilnehmer zum von Gladwell Academy B.V. auf der Schulungsplattform zur Verfügung gestellten Schulungsmaterial. Das Recht zur Nutzung und zum Zugang erfolgt ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an der Schulung.

9.3

Nach Abschluss der Schulungsdienstleistungen ist der Kunde berechtigt, die Schulungsmaterialien für die Verwendung innerhalb des Unternehmens des Kunden weiterhin zu nutzen. Der Kunde ist ausdrücklich nicht berechtigt, die Schulungsmaterialien zu verkaufen, zu vermieten, zu kopieren, zu veröffentlichen oder anderweitig kommerziell zu verwerten, z.B. indem er die Schulungsmaterialien zur Erbringung eigener Schulungsdienstleistungen verwendet.

9.4

Der Kunde unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die geistigen Eigentumsrechte der Gladwell Academy BV und/oder ihrer Lizenzgeber am Schulungsmaterial zu schützen und meldet der Gladwell Academy BV unverzüglich alle Verletzungen dieser Rechte, von denen der Kunde Kenntnis erlangt, auch solche durch seine Teilnehmer.

9.5

Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die die geistigen Eigentumsrechte der Gladwell Academy BV oder ihrer Lizenzgeber verletzen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf (i) die Registrierung von Domain-Namen, Marken oder (ii) Erwerb von Google Adwords, die identisch oder irreführend ähnlich mit einem Gegenstand sind, an dem die Gladwell Academy BV oder ihre Lizenzgeber geistige Eigentumsrechte halten, und/oder (iii) das Entfernen, Unleserlichmachen, Verstecken oder Ändern von Mitteilungen oder Erklärungen der Gladwell Academy BV oder ihrer Lizenzgeber in Bezug auf geistige Eigentumsrechte.

9.6

Lizenzen Dritter können einen integralen Bestandteil der Schulungsdienstleistungen bilden. Wenn Drittlizenzen tatsächlich Teil der Dienstleistungen sind, muss der Kunde die von der Drittpartei bereitgestellten Bedingungen einhalten. Ohne die Zustimmung zu diesen Drittlizenzen ist der Kunde nicht berechtigt, die Schulungsleistungen zu nutzen und/oder zu erhalten.

9.7

Alle geistigen Eigentumsrechte des Kunden und/oder der Teilnehmer, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte am Kundenmaterial, bleiben Eigentum des Kunden und/oder der Teilnehmer. Der Kunde gewährt Gladwell Academy BV hiermit eine unentgeltliche, unbegrenzte, unterlizenzierbare, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung des Kundenmaterials in Verbindung mit den Schulungsdienstleistungen für die spezifische Schulung mit dem Kunden. Falls das vom Kunden und/oder den Teilnehmern zur Verfügung gestellte Material von Gladwell Academy BV in den Schulungsunterlagen verwendet wird, ist Gladwell Academy BV nach Rücksprache und mit schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, dieses Material auch für zukünftige Schulungsdienstleistungen für andere Kunden zu verwenden, vorausgesetzt, dass alle Referenzen, Marken und vertraulichen Informationen für die zur Verfügung gestellten Materialien gelöscht wurden.

9.8

Das Schulungsmaterial ist und bleibt das alleinige und exklusive Eigentum der Gladwell Academy BV und/oder ihrer Lizenzgeber. Alle Rechte am geistigen Eigentum des Schulungsmaterials liegen bei der Gladwell Academy BV und/oder ihren Lizenzgebern. Nichts in dieser Vereinbarung zielt darauf ab, irgendwelche geistigen Eigentumsrechte auf den Kunden und/oder die Teilnehmer zu übertragen.

Artikel 10 Vertraulichkeit

10.1

Alle Schulungsmaterialien und Informationen, die von einer Partei (Offenlegenden Partei) an die andere Partei (Empfangende Partei) offengelegt werden, gelten als vertrauliche Informationen und werden von der Empfangenden Partei als solche betrachtet, es sei denn, die Empfangende Partei kann nachweisen, dass die Materialien oder Informationen keine vertraulichen Informationen sind, weil:

  • die Informationen allgemein zugänglich sind (es sei denn, dies ist aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die Empfangende Partei geschehen);
  • die Information zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die Offenlegende Partei der Empfangenden Partei bereits bekannt ist;
  • die Empfangende Partei die Information von einem Dritten erhalten hat, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offen zu legen und keine Kenntnis oder begründeter Verdacht besteht, dass die Offenlegung durch den Dritten gegen Verpflichtungen gegenüber der Offenlegenden Partei verstößt; oder
  • die Information (und nur in dem Umfang, in dem dies erforderlich ist) gemäß gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen offengelegt werden muss, vorausgesetzt, die Empfangende Partei informiert die Offenlegende Partei rechtzeitig und in angemessener Weise über die erforderliche Offenlegung und gibt ihr Gelegenheit, sich dagegen zu verteidigen, etwa durch eine einstweilige Anordnung, soweit dies nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften zulässig ist.

10.2

Die Parteien erkennen an, dass alle vertraulichen Informationen, die von der Offenlegenden Partei an die Empfangende Partei weitergegeben werden, einzig und allein für den begrenzten Zweck der Durchführung des Vertrags verwendet werden dürfen.

10.3

Die Empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, die Vertraulichkeit aller ihr von der Offenlegenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen zu wahren und zu schützen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, diejenigen Maßnahmen zum Schutz und zur Wahrung der Vertraulichkeit zu ergreifen, die sie zum Schutz und zur Wahrung der Vertraulichkeit ihrer eigenen vertraulichen Informationen ergreift, in jedem Fall aber nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt.

10.4

Die Empfangende Partei verpflichtet sich ferner, vertrauliche Informationen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Offenlegenden Partei an Dritte weiterzugeben und Dritten mindestens in gleichem Maße wie die Parteien auf Vertraulichkeit zu verpflichten.

10.5

Die Empfangende Partei setzt die Offenlegende Partei unverzüglich in Kenntnis, wenn sie von einer unbefugten Offenlegung der vertraulichen Informationen erfährt, und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um eine weitere Offenlegung und/oder Nutzung der unbefugt offengelegten vertraulichen Informationen zu verhindern.

10.6

Auf Verlangen der Offenlegenden Partei hin gibt die Empfangende Partei der Offenlegenden Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien und/oder abgeleiteten Dokumente davon, zurück und stellt unverzüglich jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen ein.

Haftung

Artikel 11 Haftung

11.1

Die folgende Bestimmung regelt die gesamte finanzielle Haftung der Gladwell Academy BV (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Lizenzgeber und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden in Bezug auf eine wie auch immer geartete Verletzung des Vertrags und jegliche Darstellung, Falschdarstellung, Erklärung, unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit), die unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen.

11.2

Die Haftung der Gladwell Academy BV aufgrund einer vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung für (i) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gladwell Academy BV beruhen, (iii) Schäden, die aus der Verletzung einer Garantie der Gladwell Academy BV sowie (iv) Schäden, die aus dem Produkthaftungsrecht resultieren. Soweit es sich um Schäden handelt, die aus der Verletzung einer Vertragspflicht herrühren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet die Gladwell Academy BV auch für einfache Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der Ersatz auf Schäden jedoch beschränkt auf vorhersehbare und typische Schäden.

11.3

Gladwell Academy BV und/oder seine Lizenzgeber haften unabhängig von der Ursache nicht für Kosten oder Schäden, die durch (i) die Nutzung der Schulungsdienstleistungen durch den Kunden und/oder Teilnehmer ii) (geschäftliche) Entscheidungen, die vom Kunden und/oder Teilnehmer auf der Grundlage der Schulungsdienstleistungen getroffen wurden, oder (ii) die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen durch den Kunden verursacht wurden.

11.4

Jeder Schadensersatzanspruch muss an die Gladwell Academy BV gerichtet werden und verjährt binnen zwölf (12) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

11.5

Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden ist die Gladwell Academy BV immer berechtigt, den Zugang zu den Schulungsdienstleistungen (vorübergehend) auszusetzen.

11.6

Außer wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich geworden ist, entsteht eine Haftung wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages nur, wenn Gladwell Academy BV unverzüglich schriftlich in Verzug gesetzt wurde.

Artikel 12 Höhere Gewalt

Sollten Ereignisse eintreten, die außerhalb der Kontrolle von Gladwell Academy BV liegen, etwa Terrorismus, Erdbeben, staatliche Maßnahmen (insbesondere solche, die etwa aus epidemiologischen Gründen angeordnet werden und die Zulässigkeit von Veranstaltungen beschränken), Streiks, Ausfälle von Versorgungsunternehmen, Krankheit oder Nichtverfügbarkeit von Trainern, Aufstände, Krieg, Feuer, Epidemien oder Verspätungen von Transportunternehmen, ist Gladwell Academy BV für die Dauer der andauernden Störung von der Erbringung der Vertragspflichten entbunden und ist auch nicht verpflichtet, Schulungsleistungen über Dritte einzukaufen oder die Schulungsleistungen virtuell zu erbringen. Dauert die Störung länger als drei Monate an, ist Gladwell Academy BV berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig zu sein.

Artikel 13 Sonstiges

13.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag und/oder seine Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, einschließlich der hierin gewährten Lizenz, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gladwell Academy BV auf einen Dritten zu übertragen.

13.2

Die Gladwell Academy BV hat das Recht, Rechte und Pflichten unter dem Vertrag ganz oder teilweise an ein mit der Gladwell Academy BV verbundenes Unternehmen und/oder deren (Unter-)Lizenzgeber zu übertragen.

13.3

Im Falle der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Vertrags wirksam.

13.4

Ergänzungen und/oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind.

Artikel 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Königreichs der Niederlande. Das Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

14.2

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben und von den Parteien nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich und endgültig vom zuständigen Zivilgericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden.